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Erstmaßnahmen bei einem Wasserschaden

Sie entdecken bei Ihnen im Haus oder in Ihrem Unternehmen einen Wasserschaden. Direkt stellen Sie sich viele Fragen. Was ist zu beachten? Welche Maßnahmen sind zur Schadenminderung zu ergreifen? Melde ich den Fall meiner Versicherung?

Ruhe Bewahren Wichtig ist, dass Sie die Ruhe bewahren. Beachten Sie die Erstmaßnahmen und kontaktieren Sie uns.

Wasser absperren Sollten Sie erkennen, dass es sich um einen Leitungswasserschaden handelt, stoppen Sie umgehend die Wasserzufuhr über den Hauptwasserhahn.

LOT-Anrufen Rufen Sie Ihr Leckage-Ortungsunternehmen des Vertrauens an. Wir helfen Ihnen und unterstützen Sie im weiteren Verlauf.

Wasser auffangen und Inventar sichern (Schadenminderungspflicht)
Nehmen Sie mit Hilfe von Tüchern und Auffanggefäßen die Wassermenge auf. Des Weiteren sollten Sie Ihr Inventar aus dem Gefahrenbereich entfernen.

Versicherung kontaktieren Informieren Sie Ihre zuständige Versicherung über den Wasserschaden. (Gebäude- und Hausratsversicherung)

Sie brauchen unseren Rat? Wir helfen!

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail.

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0170.1722722
info@lot-gmbh.de